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Betreuungsgebührenänderung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim ab dem 01.08.2018

 

 

Liebe Eltern,

 

da das Land Hessen ab dem 01.08.2018 die Freistellung von Teilnahmen- und Kostenbeiträgen (Betreuungsgebühren) für die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt übernimmt, sind nachfolgende Betreuungszeiten und -gebühren laut Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim festgesetzt:

 

 

Erweiterung der Vormittagsbetreuung:

Die Hessische Beitragsfreistellungsregelung besagt, dass allen Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine kostenlose Betreuung von 6 Std. täglich gewährt werden kann. Da wir allen Kindern über 3 Jahren eine kostenlose Betreuung von 6 Std. täglich gewähren wollen, wird die Betreuungszeit der Vormittagsbetreuung von 12.30 Uhr auf 13.00 Uhr erweitert.

 

Diese Betreuungszeiterweiterung gilt natürlich auch für die Kinderkrippe!

 

Für alle Kinder, für die zurzeit der Vormittagstarif gilt, wird die Betreuungszeit automatisch geändert. Ein Änderungsantrag durch die Eltern ist nicht notwendig.

 

 

Änderung der Betreuungsgebühren:

Ab dem 01.08.2018 gelten folgende neue Betreuungsgebühren:

 

       

Kinder unter 3  Jahre

Kinder über  3 Jahre

Vormittagsbetreuung 07:00 – 13:00 Uhr

144,00 €

0,00 €

Halbtagsbetreuung    07:00 – 14:30 Uhr

180,00 €

33,90 €

Ganztagsbetreuung   07:00 – 16:00 Uhr

216,00 €

67,80 €

 

 

Wenn Sie die Betreuungszeit für Ihre Kinder ändern möchten, ist dies nach § 6 der Kindertagesstätten-Satzung im laufenden Kalenderjahr zum 01.08. und zum 01.02.möglich. Entsprechende Anträge sind bis zum 31.05. und zum 31.12. zu stellen Den Änderungsantrag finden Sie unter www.kita-alheim.de unter dem Punkt Formulare/Downloads. Gerne können Sie uns aber auch eine E-Mail mit Ihrem Änderungswunsch an oder senden.

 

 

Geschwisterermäßigung:

Haben andere Kommunen die Geschwisterermäßigung abgeschafft, bleibt die Geschwisterermäßigung in den Alheimer Einrichtungen in der bisher geltenden Fassung bestehen. Allerdings möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die aktuelle Regelung besagt, dass eine Geschwisterermäßigung nur dann gewährt wird, wenn das erste Kind keine Gebührenermäßigung erhält. Durch die Gebührenermäßigung des Landes Hessen für alle Kinder ab 3 Jahre, trifft dies dann somit nur noch bei zwei gleichzeitig betreuten Krippenkindern zu.

 

 

Geschenkepauschale:

Die Geschenkepauschale wurde nicht mit in die Satzung aufgenommen, weil dies nicht eine Kernaufgabe der Kindergartenverwaltung sein kann. Man hat sich mit dem Gesamtelternbeirat darauf geeinigt, dass diese von dem Elternbeirat eingezogen wird.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Dr. Andreas Brethauer

Bürgermeister

 

 

Silke Degenhardt

Kita-Verwaltung